Profitieren Sie von unserer Expertise

Deutsche Steuerberatung für Unternehmer

mit Sitz oder Bezug zu Deutschland

Viele Unternehmer und Selbstständige, die ihren Lebensmittelpunkt nach Dubai verlegt haben, bleiben steuerlich weiterhin mit Deutschland verbunden – sei es durch eine GmbH, Beteiligungen, Einkünfte oder Rückstände beim Finanzamt.

Unsere Kanzlei in Dubai berät Sie umfassend nach deutschem Steuerrecht und begleitet Sie bei allen steuerlichen, organisatorischen und rechtlichen Fragen rund um Ihre Geschäftsaktivitäten in Deutschland.

Dubai - Deutschland - Steuerberatung Evelyn Rundholz-Nesse

Deutsche Steuerberatung in Dubai – rechtssicher nach deutschem Recht

Für internationale Unternehmer und digitale Nomaden

Digitale Prozesse
und direkte Behördenkommunikation

Einheitliche Betreuung
für Unternehmen und Gesellschafter

Deutsche Steuerberatung in Dubai – rechtssicher nach deutschem Recht

Für internationale Unternehmer und digitale Nomaden

Digitale Prozesse
und direkte Behördenkommunikation

Einheitliche Betreuung
für Unternehmen und Gesellschafter

Unverbindlich & kostenlos

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Evelyn Rundholz-Nesse, Franziska Nesse

Ihre Ansprechpartner

Laufende steuerliche Betreuung deutscher Unternehmen aus dem Ausland

Beratung für Auswanderer,
Unternehmer & digitale Nomaden

Unterstützung bei Steuerrückständen
in Deutschland

Finanzbuchhaltung & Jahresabschlüsse für deutsche Unternehmen

Beratung zu deutschen Gesellschaftsformen

„Ihre Vision ist international – wir sorgen für das steuerliche Fundament.“

Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Steuerberatung für Unternehmer & Selbstständige in Dubai

Ja, häufig bleibt eine steuerliche Verbindung nach Deutschland bestehen – etwa durch den Sitz der GmbH oder eine Betriebsstätte in Deutschland.
Wir prüfen individuell, ob und wo Ihre Gesellschaft steuerpflichtig ist, und helfen, Doppelbesteuerung zu vermeiden.

Eine Betriebsstätte entsteht, wenn Sie in Deutschland eine feste Geschäftseinrichtung oder Tätigkeit haben.
Wir bewerten, ob Ihre Aktivitäten aus Dubai heraus eine Betriebsstätte begründen und welche steuerlichen Folgen sich daraus ergeben.

Gewinnausschüttungen aus einer deutschen GmbH unterliegen in Deutschland grundsätzlich der Kapitalertragsteuer.
Wir beraten Sie zur optimalen Strukturierung von Ausschüttungen und prüfen mögliche Doppelbesteuerungsabkommen (DBA).

Ja – wir bieten eine vollständig digitale Zusammenarbeit.
Belege werden elektronisch übermittelt, Buchungen und Auswertungen erfolgen nach deutschem Recht,
und Sie erhalten alle Unterlagen online – sicher, schnell und papierlos.

Der Wegzug kann steuerliche Folgen haben, insbesondere durch die Wegzugsbesteuerung (§ 6 AStG).
Wir prüfen, ob diese greift, und helfen bei der steueroptimierten Gestaltung des Wegzugs.

Wir übernehmen die komplette Kommunikation mit dem Finanzamt in Deutschland.
Von Ratenzahlungsvereinbarungen über Einsprüche bis zur Nachmeldung alter Steuererklärungen –
wir vertreten Sie rechtssicher und entlasten Sie vollständig.

Das ist grundsätzlich möglich, erfordert aber eine klare Trennung von Geschäftsleitung und Betriebsstätte.
Wir beraten Sie zu rechtssicheren Organisationsformen und steuerlichen Anforderungen bei Geschäftsführung aus Dubai.

In vielen Fällen entsteht in Deutschland eine beschränkte Steuerpflicht für Einkünfte aus deutschen Quellen.
Wir analysieren Ihre Aufträge, prüfen die Steuerpflicht und helfen bei der optimalen Gestaltung Ihrer Verträge.

Ja – wir begleiten Sie vollständig digital bei der Gründung, Verwaltung oder Auflösung deutscher Gesellschaften.
Dabei achten wir auf steuerliche Fallstricke, Eintragungen und die korrekte Geschäftsanschrift in Deutschland.

Die Kosten richten sich nach dem Umfang der Betreuung und der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV).
Nach einem unverbindlichen Erstgespräch erhalten Sie ein transparentes Angebot – abgestimmt auf Ihre Unternehmensgröße und Anforderungen.

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