Profitieren Sie von unserer Expertise
Deutsche Steuerberatung für Privatpersonen
mit Bezug zu Deutschland
Auch als Privatperson im Ausland bleiben viele steuerliche Fragen nach deutschem Recht bestehen.
Wir beraten Sie umfassend in allen Themen rund um Ihre deutsche Steuerpflicht, Ihre Einkommensteuererklärung sowie besondere Situationen wie Wegzug, Erbschaft oder Rückkehr.
Unsere Kanzlei in Dubai arbeitet dabei nach deutschem Steuerrecht und begleitet Sie zuverlässig – digital oder persönlich vor Ort.
Deutsche Steuerberatung mit Standort in Dubai
Betreuung nach
deutschem Steuerrecht
Direkter Ansprechpartner vor Ort
Zusammenarbeit mit deutschen Behörden
Deutsche Steuerberatung mit Standort in Dubai
Betreuung nach
deutschem Steuerrecht
Direkter Ansprechpartner vor Ort
Zusammenarbeit mit deutschen Behörden
Ihre Ansprechpartner
- Evelyn Rundholz-Nesse
- Franziska Nesse
Steuerliche Beratung zu Ihrem Deutschlandbezug
Wir klären, ob und in welchem Umfang Sie in Deutschland steuerpflichtig bleiben – inklusive rechtlicher Auswirkungen und Gestaltungsmöglichkeiten.
Auch aus dem Ausland übernehmen wir Ihre Einkommensteuererklärung, Kapitalertragsteuer, Gewerbesteuer und weitere Pflichtmeldungen nach deutschem Recht.
Wir vertreten Sie gegenüber dem deutschen Finanzamt und übernehmen die gesamte Kommunikation – sicher, digital und fristgerecht.
Immobilien & Vermögen
in Deutschland
Beratung zur korrekten Deklaration von Mieterträgen, Werbungskosten und Abschreibungen (AfA).
Prüfung steuerlicher Folgen beim Verkauf von Immobilien in Deutschland.
Planung und Beratung bei Vermögensübertragungen mit deutscher Steuerpflicht – auch grenzüberschreitend.
Wegzug & Beendigung der deutschen Steuerpflicht
Strukturierung und steuerlich korrekte Umsetzung Ihres Wegzugs – inklusive rechtssicherer Dokumentation gegenüber dem Finanzamt.
Beratung bei Unternehmensbeteiligungen und deren steuerlicher Behandlung im Fall des Wegzugs aus Deutschland.
Unterstützung bei Beteiligungen an ausländischen Gesellschaften unter Berücksichtigung deutscher Steuerpflicht.
Rückkehr & internationale Besonderheiten
Vorbereitung Ihrer Rückkehr mit steuerlicher Bewertung von Vermögen und Beteiligungen.
Unterstützung bei Gründung, Verwaltung oder Auflösung deutscher Gesellschaften (GmbH, UG, Personengesellschaften) mit steuerlichem Fokus.
Unterstützung bei steuerlichen Konflikten
Übernahme sämtlicher Schriftwechsel, Fristverlängerungen und Vertretung bei Schätzungen oder Rückständen.
Begleitung bei Verhandlungen zu Zahlungsvereinbarungen, Raten oder Einsprüchen.
„Wir kümmern uns um die Zahlen, damit Sie sich um Ihr Leben kümmern können.“
Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Steuerberatung für PÜrivatpersonen in Dubai
Das hängt davon ab, ob Sie weiterhin Einkünfte oder Vermögen in Deutschland haben und ob Sie als beschränkt oder unbeschränkt steuerpflichtig gelten. Wir prüfen Ihren individuellen Status nach deutschem Recht und zeigen legale Gestaltungsmöglichkeiten.
Unbeschränkt steuerpflichtig sind Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland.
Beschränkt steuerpflichtig sind Sie, wenn Sie im Ausland leben, aber Einkünfte aus Deutschland erzielen (z. B. Mieteinnahmen, Dividenden, Rente).
Ja. Wir übernehmen die komplette Erstellung und elektronische Übermittlung Ihrer deutschen Steuererklärung an das Finanzamt – sicher und digital, ganz ohne Präsenz in Deutschland.
Beim Wegzug muss Ihre Abmeldung steuerlich dokumentiert und bestätigt werden. Wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess, erstellen die notwendigen Nachweise und sorgen für eine rechtssichere Umsetzung.
Wenn Sie Anteile an einer deutschen Kapitalgesellschaft (z. B. GmbH) besitzen, kann beim Wegzug eine fiktive Veräußerungsbesteuerung greifen. Wir prüfen, ob und wie sich diese vermeiden oder optimieren lässt.
Einnahmen aus Vermietung oder Verkauf deutscher Immobilien unterliegen weiterhin der deutschen Steuerpflicht. Wir übernehmen die steuerliche Berechnung, Deklaration und Prüfung der Spekulationsfrist.
Vor einer Rückkehr sollten Vermögenswerte, Beteiligungen und Einkünfte steuerlich geprüft werden. Wir helfen, Rückkehrfolgen zu minimieren und eine reibungslose steuerliche Reintegration sicherzustellen.
Auch wenn Sie im Ausland leben, kann bei deutscher Staatsangehörigkeit oder inländischem Vermögen Erbschaft- oder Schenkungssteuerpflicht entstehen. Wir beraten Sie zur optimalen Gestaltung grenzüberschreitender Vermögensübertragungen.
Wir vertreten Sie vollumfänglich digital gegenüber deutschen Behörden. Sie erhalten alle Dokumente und Schriftwechsel über unsere gesicherte Online-Plattform – schnell, transparent und rechtssicher.
Unsere Honorare richten sich nach dem Umfang der Beratung und der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV).
Nach einem kurzen Erstgespräch erhalten Sie ein transparentes, verbindliches Angebot – ohne versteckte Kosten.
Ihre Ansprechpartner
- Evelyn Rundholz-Nesse
- Franziska Nesse